Grunderwerb einer Teilfläche des Flurstückes 628e der Gemarkung Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt den Erwerb des Grundstückes Bautzner Landstraße 13, Teilfläche des Flurstückes 628e der Gemarkung Großerkmannsdorf mit einer Größe von ca. 3.440 m², zum Verkehrswert in Höhe von 35.000,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten (ca. 5 % ) . Der außerplanmäßigen Ausgabe mit Deckung durch Einsparungen in den Haushaltstellen Grunderwerb Containerstandort sowie Unterhaltung Erbgericht, vorbehaltlich des Verkaufes, und durch Entnahme aus der Rücklage des Ortsteilhaushaltes Großerkmannsdorf wird zugestimmt.
Das betroffene Grundstück ist Eigentum von Herrn Ernst-Peter Henke und hat eine Größe von insgesamt 3.640 m² (ca. 200 m² wurden bereits anderweitig veräußert). Das von der Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft erstellte Verkehrswertgutachten weist einen Wert von 35.000,00 Euro aus. Aus der Variantenuntersuchung zum B-Plan "Siedlung Rossendorf" ergibt sich, dass der Grundstückserwerb zwingend erforderlich ist, um Optionen für die Realisierung zukünftiger Maßnahmen zu besitzen, die sich aus dieser Planung ergeben könnten. Die Finanzierung erfolgt durch Einsparung in den Haushaltstellen Grunderwerb Containerstandort sowie Unterhaltung Erbgericht, vorbehaltlich des Verkaufes, und durch Entnahme aus der Rücklage mit Auswirkung für nachfolgende Haushaltpläne.