Erbbaupacht Gasthof Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zum Objekt "Gasthof Ullersdorf", Hauptstraße 15 in Ullersdorf, Flurstück 14/3 der Gemarkung Ullersdorf mit der Antragstellerin Frau Peggy Miksch-Horn aus Dresden. Der jährliche Erbbaupachtzins beträgt inklusive Einrichtung 8.270,00 Euro (5 v. H. des Verkaufswertes in Höhe von 165.387,00 Euro). Die Laufzeit beträgt 66 Jahre. Die Erbbaupächterin hat die bestehende kommunale Nutzung des Saales für den Schulsport und des Sitzungszimmers für die Ortschaftsratssitzungen zu gewährleisten. Diese Nutzungen sind durch Grundbucheintragung zu sichern. Als Beginn der Nutzung wird der 01.05.2004 festgelegt. Der zukünftigen Erbbaupächterin wird zur Vorbereitung der Eröffnung bereits ein Nutzungsrecht ab 01.03.2004 eingeräumt. Für die bis zur Eröffnung geplanten Veranstaltungen sind Abstimmungen mit den Veranstaltern vorzunehmen.
Der Abschluss des Erbbaupachtvertrages erfolgt auf Antrag der Bewerberin und ausführlicher Beratung im Ortschaftsrat.