Beschluß 119/04 vom 15.12.2004 (Beschlußvorlage 124/04)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zur einfachen Änderung des B-Planes Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Abwägung, Bearbeitungsstand 07.12.2004, wird in allen Punkten beschlossen.
- Die einfache Änderung des B-Planes Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West", Bearbeitungsstand 23.06.2004, wird als Satzung beschlossen. Die Begründung, Bearbeitungsstand 23.06.2004, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 246 Abs. 1a BauGB, die Änderung des B-Planes Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West" der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.
- Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung
In Folge der letzten Offenlage hat der Entwurf des Bebauungsplanes eine Planreife erreicht, dass dieser als Satzung beschlossen werden kann. Der B - Plan Nr. 4 befindet sich im Bereich des fortgeltenden Generalbebauungsplanes der Kernstadt Radeberg. Da dieser Bebauungsplan den Aussagen des Generalbebauungsplanes entspricht, bedarf er in Anwendung von § 246 Abs. 1 a BauGB keiner Genehmigung.