Fortführung des Verfahrens zur Ergänzungssatzung Flstck. 1500/4 Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss
Aus Sicht der Verwaltung hat die Ergänzungssatzung eine Planungsreife erreicht, dass diese beschlossen werden kann. Die Festsetzung der Innenbereichslinie wurde geringfügig geändert. Das Straßenflurstück 1506g wurde zur Innenbereichssatzung zugeordnet, da dieses bereits öffentlich gewidmet ist und der Versorgung der angrenzenden bebauten Flurstücke dient. Eine Klarstellungssatzung bedarf nach § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB nicht der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Es ist auch kein förmliches Beteiligungsverfahren zu dieser Satzung erforderlich. Eine Änderung der Klarstellungssatzung erfordert keine erneute öffentliche Auslegung / Beteiligung TÖB zu den Planunterlagen. Der Inhalt einer Klarstellungssatzung wird nach Vorlage im Technischen Ausschuss der Gemeinde im Hinblick auf seine fachliche Korrektheit diskutiert und anschließend in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen. Es erfolgten keine Änderungen der Festsetzungen der Ergänzungssatzung. Alle Änderungen sind redaktionelle Änderungen. Eine Verfahrenswiederholung ist nicht erforderlich.