Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Im Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Radeberg bemängelte das Rechnungsprüfungsamt Löbau die pauschale Zahlung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Mitarbeiter in Museum, Bücherei und Heimatstube. Die Stadt Radeberg wurde beauftragt die Zahlung entsprechend der Entschädigungssatzung vorzunehmen. Bei der Umsetzung wurde festgestellt, dass § 1 der Entschädigungssatzung nicht anzuwenden ist, da den Betroffenen kein Verdienstausfall entsteht. Wir schlagen deshalb die Erweiterung der Entschädigung wie umseitig genannt vor. Ebenso kritisierte das Rechnungsprüfungsamt, dass die Verwendung der Fraktionszuschüsse (§ 4) nicht geprüft wird. Wie in der Stellungnahme der Stadt Radeberg zum Rechnungsprüfungsbericht vom 29.09.2004 bereits geäußert, ist über die Streichung des Paragraphen oder über die Nachweispflicht der Verwendung zu entscheiden.