Feststellung des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahr 1999 des Eigenbetriebes der Abwasserentsorgung der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbtriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung
Bilanzsumme | 110.276.792,00 DM | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 94.950.922,38 DM | |
das Umlaufvermögen | 15.325.869,62 DM | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 161.174,96 DM | |
empfangene Ertragszuschüsse | 36.600.399,54 DM | |
Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen | 6.519.343,53 DM | |
Sonderposten aus Investitionszuschüssen | 13.412.486,60 DM | |
die Rückstellungen | 277.997,78 DM | |
die Verbindlichkeiten | 53.305.389,59 DM | |
Jahresgewinn | 1.976.870,25 DM | |
Summe der Erträge | 9.380.827,56 DM | |
Summe der Aufwendungen | 7.403.957,31 DM |
Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.01.1997 gegründet. Bis 31.12.1996 wurde diese Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung nach § 63 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) im Haushalt der Stadt Radeberg nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Abwasserentsorgung einschließlich anteiliger Schulden wurde zum 01.01.1997 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach § 91 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen. Geführt wird das Sondervermögen Abwasserentsorgung ab 01.01.1997 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Nach § 17 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG, der zum Zeitpunkt des Vorliegens des Jahresabschlusses noch in dieser Form galt, hat der Bürgermeister den Jahresabschluss an den Sächsischen Rechnungshof Leipzig zur Jahresabschlussprüfung durch die von ihm beauftragte BDO Deutsche Warentreuhand AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - zu übergeben. Die Wirtschaftsprüfer wurden dem Sächsischen Rechnungshof durch den nach § 110 SächsGemO vom Stadtrat am 25.04.2001 gefassten Beschluss (Beschluss Nr. 44/01) zur Prüfung vorgeschlagen. Bei Gemeinden mit einer örtlichen Prüfung leitet der Bürgermeister die Unterlagen ferner unverzüglich der örtlichen Prüfung zu. Aufgrund der begründet verspäteten Vorlage des Jahresabschluss 1998 und seiner dadurch erst im September 2001 vorgenommenen Feststellung durch den Stadtrat, des Mehraufwandes durch die Eingliederung der Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf sowie der Mängel in der kaufmännischen Betriebsführung der GEWA mbH verschob sich die Erstellung des Jahresabschlusses 1999 bis Ende Oktober 2002. Der Prüfungszeitraum durch die BDO erstreckte sich bis zur Erstellung des Berichtes über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1999 von Oktober 2002 bis April 2003. Der Prüfungsbericht wurde dem Bürgermeister Ende Mai 2003 übergeben. Die BDO erteilte dem Jahresabschluss und dem Lagebericht zum Geschäftsjahr 1999 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, der auf Seite 13 des Prüfungsberichtes wiedergegeben ist. Nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG erteilt die überörtliche Prüfungseinrichtung, der Rechnungshof Leipzig, nach Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes den abschließenden Vermerk, der am 10.07.2003 dem Bürgermeister vorlag. Nach § 17 Abs. 3 SächsEigBG hat nach Vorberatung im Betriebsausschuss der Stadtrat den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen und die Betriebsleitung zu entlasten.
Die dem Beschluss begründeten Unterlagen werden wie folgt verteilt: vollständigen Exemplar des Jahresabschlusses erhält einmal die Fraktion der SPD, der PDS und der Freien Wähler, zweimal die Fraktion der CDU, je einmal der Bürgermeister und die Mitglieder des Technischen Ausschusses. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht erhalten alle anderen Stadträte