Beschluß 57/03 vom 27.08.2003 (Beschlußvorlage 79/03)
Betreff
Gemeindefinanzreform
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt folgende Resolution des Stadtrates der Stadt Radeberg:
Resolution des Stadtrates der Stadt Radeberg
Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der tiefsten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik. Ursache hierfür ist einerseits das beispiellose Wegbrechen der kommunalen Einnahmen und andererseits die fortwährende Verlagerung kostenträchtiger Aufgaben auf die Kommunen, ohne dass Bund und Länder dafür eine entsprechende finanzielle Kompensation leisten.
Die städtische Finanzkrise hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt, obwohl die deutschen Städte seit Anfang der 90er Jahre einen strikten Konsolidierungskurs verfolgen. Im Jahr 2002 lagen die städtischen Ausgaben kaum höher als im Jahr 1992 - dies wurde vor allem durch drastische Einschnitte in das kommunale Leistungsangebot sowie eine Reduzierung der kommunalen Investitionen um rund ein Drittel ermöglicht. Dieser herbe Konsolidierungskurs hatte in vielen Städten ausgesprochen schmerzhafte Auswirkungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die kommunale Wirtschaft.
Der Stadtrat fordert Bund und Länder dazu auf, entsprechend ihren wiederholten Zusagen eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die Einnahmen der Städte dauerhaft stärkt und verstetigt und die Städte von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit entlastet. Nur so kann verhindert werden, dass den Städten der letzte Rest an kommunaler Gestaltungsfähigkeit genommen wird und die im Grundgesetz verankerte Idee der kommunalen Selbstverwaltung zur Leerformel verkommt.
Zu den Vorschlägen der Bundesregierung zur Zukunft der Kommunalfinanzen stellt der Stadtrat der Stadt Radeberg fest:
- Das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte, aus Sicht der Kommunen höchst unsichere Entlastungsvolumen in Höhe von 3,0 bis 3,5 Mrd. Euro ist, gerade auch vor dem Hindergrund des Vorziehens der nächsten Steuerreformstufe, absolut unzureichend. Angesichts eines kommunalen Haushaltsdefizits in Höhe von 10 Mrd. Euro im Jahr 2003, eines Rückgangs der jährlichen kommunalen Investitionen um den selben Betrag seit 1992 und in Anbetracht des Einbruchs des jährlichen Gewerbesteueraufkommens um 5 Mrd. Euro können die angekündigten Entlastungen nicht mehr sein als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Der Stadtrat spricht sich für eine tief greifende Gemeindefinanzreform aus, die den Städten und Gemeinden wieder dauerhaft Gestaltungspielräume verschafft.
- Eine wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer mit Hebesatzrecht ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Nur eine solche Steuer kann die enge Verbindung zwischen Stadt und Wirtschaft sicherstellen. Ein starkes Abwälzen der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur auf die Lohn- und Einkommensteuerzahlen - wie es von Wirtschaftsvertretern gefordert wird - lehnt der Stadtrat ab.
- Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Verantwortung des Bundes muss zu einer nachhaltigen Entlastung der Kommunen in der von den Koalitionsfraktionen zugesagten Höhe von mehreren Milliarden Euro führen. Der Deutsche Städtetag hat jedoch errechnet, dass die geplanten Gesetze mindestens bis zum Jahr 2007 Mehrbelastungen für die Kommunen mit sich bringen werden. Der Gesetzentwurf zu "Hartz IV" eröffnet dem Bund die Möglichkeit für neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Kommunen. Das lehnt der Stadtrat nachdrücklich ab.