Beschluß 53/03 vom 25.06.2003 (Beschlußvorlage 57/03)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zum Entwurf B-Plan "Lerchenweg II" - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag, Bearbeitungsstand 11.06.2003 mit den Ergänzungen durch die Tischvorlage vom 25.06.2003 zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Offenlage vom 17.05. - 03.06.2003 wird nach § 1 Abs. 6 BauGB zum Entwurf des B-Planes "Lerchenweg II" in allen Punkten beschlossen (siehe Anlage zur Beschlussvorlage).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat den Entwurf des B - Plan "Lerchenweg II", Bearbeitungsstand 10.04.2003, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB den BPlan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
Begründung
Mit der Berechnung und dem Nachweis durch das Büro d + p, dass ausreichend Löschwasser dem Plangebiet zur Verfügung gestellt werden kann, konnte nachgewiesen werden, dass die Wasserversorgung des Plangebietes gesichert auch im Brandfall gesichert ist. Der Genehmigungsfähigkeit des Gebietes dürfte nun nichts mehr entgegenstehen. Die Planreife rechtfertigt den Satzungsbeschluss.