Beschluß 52/03 vom 25.06.2003 (Beschlußvorlage 56/03)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zum Entwurf 2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Bischofsweg" - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag, Bearbeitungsstand 11.06.2003 zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Offenlage vom 17.05. - 03.06.2003 zum Entwurf der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Bischofsweg" wird nach § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen (siehe Anlage zur Beschlussvorlage).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat den Entwurf der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Bischofsweg", Bearbeitungsstand 24.04.2003, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A ) , dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB den B-Plan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
Begründung
Die Planreife rechtfertigt den Satzungsbeschluss.