Vereinbarung zwischen der Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co. KG und der Stadt Radeberg - Übertragung von kommunalen Flurstücken an die Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co. KG
Von der Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co. KG wird die vorzeitige Herstellung der zum B-Plangebiet "Sport, Freizeit und Erholung" gehörenden Wohngebietsstraße als Zufahrt zur Golfanlage gewünscht. Da aus Sicht der Stadt Radeberg derzeit kein Bedarf an dieser Straße erkannt wird, ist nur die im Beschlusstext beschriebene Verfahrensweise denkbar. Der Wert der Flurstücke 196, 205, 211/1, 244, 245/3 und 245/5 der Gemarkung Ullersdorf basiert auf Rücksprache mit dem Gutachterausschuss beim Landratsamt Kamenz (Bodenwerte für Golfplatzanlagen 1,50 Euro/m²). Der Wert für das Flurstück 248/3 der Gemarkung Ullersdorf setzt sich wie folgt zusammen: 1.000 m² zu 15,00 Euro/m² (Gartengrundstück) und 7.424 m² zu 1,50 Euro/m² (Golfplatzanlage). Der Erwerb dieses Grundstückes wird von der Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co. KG zusätzlich zu den bereits gepachteten Flurstücken gewünscht.