Öffentliche Widmung der Flurstücke 1272/2, 1271/4, T. v. 1258 und 1257a der Gemarkung Radeberg (Straßenflächen) und Namensgebung (Ernst-Thälmann-Straße o.a.)
Der Stadtrat beschließt die Benennung und öffentliche Widmung der Straßenflurstücke 1272/2, 1271/4, T. v. 1258 und 1257a der Gemarkung Radeberg zwischen der Schillerstraße ("Eis - Langer") und der Ernst-Thälmann-Straße in Großerkmannsdorf in "Ernst-Thälmann-Straße"
Dieses Teilstück von ca. 150 m² Länge ist zur Zeit noch nicht öffentlich gewidmet und hat keinen Straßennamen. Sinnvoll wäre die Benennung als "Ernst-Thälmann-Straße", da an Grundstücke, die an diesem Teilstück liegen, bereits die Adresse "Ernst-Thälmann-Straße" vergeben wurde (z. B. Thomas Beck, Flurstück 1271/1 der Gemarkung Radeberg: Ernst-Thälmann-Straße 27). Das vorhandene Straßenschild lautet ebenfalls auf Ernst-Thälmann-Straße.