Widmung eines Raumes im Schloß Klippenstein zur Durchführung von Eheschließungen
Der Stadtrat beschließt die Widmung eines zusätzlichen Dienstraumes (Hofestube) im Schloß Klippenstein zur Durchführung von Eheschließungen ab dem 01.01.2004. Dem Standesbeamten ist bei Eheschließungen das Haus- und Sachrecht einzuräumen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
Eheschließungen in Burgen, Schlössern und anderen kulturhistorisch wertvollen Einrichtungen werden als zusätzliches Angebot zum Standesamt immer wieder gewünscht. Die Stadt Radeberg will im Rahmen einer bürgerfreundlichen Verwaltung diesen Wunsch ermöglichen.