Vergleichsvereinbarung Stadt Radeberg / Regner Bau zum Stadtbad, Filterhaus
Die Regner Bau GmbH errichtete im Auftrag der Stadt Radeberg in den Jahren 1995/96 das Filterhaus im Stadtbad Radeberg. Innerhalb der Gewährleistungsfrist wurden erhebliche Mängel festgestellt, die der Regner Bau GmbH mehrfach angezeigt wurden, die aber nie vollständig beseitigt wurden. Die Schlußrechnung für das Vorhaben in Höhe von 206.720,87 DM (105.694,70 €) wurde von der Regner Bau GmbH erst im Juli 1999 eingereicht. Die Stadt Radeberg hat auf der Grundlage der Aufmaßprüfung durch das bauleitende Architekturbüro nur eine Summe von 142.833,58 DM (73.029,65 €) anerkannt. Diese Summe wurde mit der Begründung der noch ausstehenden Mängelbeseitigung seinerzeit nicht ausgezahlt, wird aber mit der Herstellung eines mangelfreien Zustandes des Gebäudes sofort fällig. Im Jahr 2001 beantragte die Stadt Radeberg zur Unterbrechung des drohenden Verjährungsablaufes von Gewährleistungsansprüchen beim Landgericht Dresden im selbständigen Beweisverfahren die Feststellung der offenen Mängel, für die die Regner Bau GmbH ihre Verantwortung nicht anerkannte. Zeitgleich beantragte die Regner Bau GmbH beim Amtsgericht Hainichen einen Mahnbescheid gegen die Stadt Radeberg über die offene Werklohnforderung. Die Mängel und ihre Ursachen wurden über ein Sachverständigengutachten dokumentiert. Die Regner Bau GmbH hat nun eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen. Nach umfangreicher Erörterung der Detailfragen wurde der beiliegende Entwurf der Vergleichsvereinbarung formuliert. Nach Abschluß dieser Vereinbarung wird die Regner Bau GmbH ihren Antrag auf Mahnbescheid zurücknehmen. Die Beseitigung aller vorhandenen Mängel am Gebäude sowie zusätzliche Arbeiten zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Gebäudes werden momentan ausgeführt. Der Abschluß der Vergleichsvereinbarung wird empfohlen, da mit der Zahlung des vereinbarten Betrages von 76.240,13 € alle Forderungen abgegolten werden und die gerichtlichen Verfahren beendet werden. Im Falle einer gerichtlichen Festlegung des offenen Restbetrages muß mit einer höheren finanziellen Belastung für die Stadt Radeberg gerechnet werden, Anwalts- und Gerichtkosten fallen zusätzlich an.