Änderung der Geschäftsordnung
Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Radeberg vom 15. Juli 1999 wie folgt zu ergänzen:
Nach § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung sind die Fristen zur Mitteilung des Verhandlungsbestandes in der Ratssitzung und die Überlassung der notwendigen Unterlagen so zu wählen, dass die Stadträte sich auf den Sitzungstermin einrichten können und ausreichend Zeit haben, sich vor der Sitzung mit den Verhandlungsgegenständen vertraut zu machen. Dabei kommt es auf den Umfang und Inhalt der Tagesordnung und die Schwierigkeit der einzelnen Verhandlungsgegenstände und der anstehenden Entscheidungen an. Wird die Frist zu kurz bemessen, leiden die Ratsbeschlüsse an einem Rechtsmangel. Nach über dreijähriger Praxis ist festzustellen, dass die Vorbereitungs- und Beratungszeit von 7 Tagen bis zur entscheidenden Stadtratssitzung bei einer Mehrzahl von Beschlussvorlagen als noch ausreichend angesehen werden kann. Bei inhaltlich komplexen Beschlussvorlagen reicht sie aber nicht aus. Da die Siebentagefrist praktisch um die beiden Tage am Wochenende gekürzt und geteilt ist, reduziert sich die Möglichkeit für Rücksprachen und Rückfragen in der Verwaltung auf tatsächlich fünf Werktage. Dies schließt eine dezidierte Einarbeitung in Haushaltspläne, Bauleitpläne, grundlegende Verträge u.a. aus. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist die Mehrheit der Stadträte beruflich anderweitig gebunden und mit den Angelegenheiten der Stadt nicht ständig betraut. Zudem ist bei der Festlegung der Mindestfrist auch Gelegenheit zu Fraktionssitzungen einzuräumen. Da mehrere Stadträte zugleich in den Ortschaftsräten ehrenamtlich tätig sind, verringert sich derzeit die Möglichkeit der fraktionellen Beratung auf ein bis zwei Tage, die zudem unmittelbar vor der jeweiligen Stadtratssitzung liegen. Angesichts der nachhaltigen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der im Antrag bezeichneten Verhandlungsgegenstände kann niemand ein Interesse daran haben , dass die dazu ergehenden Entscheidungen ohne ausreichend sorgfältige Vorbereitung getroffen werden. Mancher redaktioneller Fehler oder das Außerachtlassen früherer Entscheidungen können im Dialog von Verwaltung und Räten vermieden werden. Gerade in einer erfreulicher immer offeneren Bürgergesellschaft ist die Praxis schneller Entscheidungen bei komplexen Sachverhalten nicht vermittelbar, insbesondere wenn Bürgermeister und Stadtrat die Bürger von der Notwendigkeit und Richtigkeit ihrer Entscheidungen überzeugen wollen. Der Vorwurf von Geheimniskrämerei und Mauschelei wäre so schon unnötigerweise vorprogrammiert. Mit den vorgeschlagenen Fristen wird auch die Arbeit der Verwaltung nicht beeinträchtigt, da sie angesichts von Umfang und Bedeutung der genannten Gegenstände schon selbst eine umfangreiche Vorbereitungszeit benötigt und die Angelegenheiten niemals als Eilsache vorgelegt werden kann.