Aufhebung einzelner Aufstellungsbeschlüsse B -Plan im Stadtgebiet Radeberg
Folgende Aufstellungsbeschlüsse zu Bauleitplanverfahren werden aufgehoben:
Die seinerzeit formulierten Planungs- und Entwicklungsziele entsprechen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt Radeberg.
Die seinerzeit formulierten Planungs- und Entwicklungsziele entsprechen nicht mehr dem heutigen städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt Radeberg, dargestellt im Entwurf des F - Planes, Bearbeitungsstand 05.03.2003. Für einige dieser Aufstellungsbeschlüsse erfolgte keine planerische Bearbeitung. Sie dienten als Grundlage für eine Veränderungssperre nach § 16 BauGB, mit dem Ziel, die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandel im Stadtgebiet von Radeberg über dieses Mittel zu steuern. Bei den Innenstadtquartieren empfiehlt der Sanierungsträger die städtebauliche Entwicklung über den städtebaulichen Rahmenplan, verbunden mit den erforderlichen Genehmigungen nach Erhaltungssatzung (§ 172, 173 BauGB) und Sanierungssatzung (§ 144 BauGB) zu steuern. Auf Grund dieses besondere Städtebaurechtes nach BauGB sind ausreichend Steuermechanismen vorhanden um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Der städtische Haushalt verfügte seinerzeit wie heute nicht über ausreichende Finanzmittel. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellungsbeschlüsse, bei denen die Entwicklungsziele nicht mit der Art der baulichen Nutzung des Entwurfes des F - Planes übereinstimmt, aufzuheben. Bei konkretem Ordnungsbedarf für einzelne Flächen werden Bauleitplanungen überarbeiteten Zielsetzungen und Geltungsbereichen begonnen. Der Anlage ist zu entnehmen, welchen Bearbeitungsstand die verschiedenen Planungen erreicht haben und ob Planungsbüro's mit deren Erarbeitung beauftragt wurden.