Fortführung des Verfahrens des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss zu den Entwürfen des F - Planes und Landschaftsplanes, Bearbeitungsstand 05.03.2003 - Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB
Im Ergebnis der letzten Offenlage sind erneute Änderungen im Entwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erforderlich gewesen. Der Landschaftsplan wurde in dieser Form nicht anerkannt, da neben fehlenden Analysekarten der stark erosionsgefährdete südliche Bereich der Stadt (Ullersdorf, Großerkmannsdorf) zu wenig Maßnahmen für eine Strukturierung der Feldfluren und zur Minderung der Erosionsgefahr vorsah. Es wurden Bedenken hinsichtlich der Bevölkerungsprognose geäußert. Die bisher angenommene Bevölkerungsentwicklung der Stadt Radeberg bis zum Jahr 2015 entspricht nicht den Entwicklungsprognosen des Statistischen Landesamtes. Die darauf abgestimmte Bauflächenausweisung wird seitens der Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums Dresden und des LRA Kamenz, SG Kreisentwicklung noch immer "als nicht dem Bedarf angemessen" bewertet. Auf Grund dieser Bedenken ist der bisherige Entwurf des Flächennutzungsplanes so nicht genehmigungsfähig. Es erfolgten zwischenzeitlich Abwägungsgespräche mit dem LRA Kamenz, SG Kreisentwicklung zur Thematik Bauflächendarstellung, Bevölkerungsprognose Plandarstellung und dem Stufa Bautzen, Untere Naturschutzbehörde beim LRA Kamenz sowie dem Amt für Landwirtschaft zu Themen des Landschaftsplanes. Weiterhin fand auf Initiative des Ortsvorstehers von Ullersdorf, Herrn Wieth, eine Vorortbegehung mit Herrn Schröder vom Innenministerium zu kritischen Flächendarstellungen, Bevölkerungsprognose und Bauflächenausweisungen insgesar^ als Beratungsgespräch statt. Auf Grund weiterer erforderlicher Änderungen im Plan ist eine erneute Offenlage der Entwürfe des Landschaftsplanes und Flächennutzungsplanes erforderlich.