Beschluß 28/03 vom 26.03.2003 (Beschlußvorlage 14/03)
Betreff
Fortführung des Verfahrens B-Plan Nr. 44 "Kleinwolmsdorfer Str." - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches - erneute Billigung des Entwurfes - Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag vom 11/2002, wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen.
- Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches auf Empfehlung der Beratungsgruppe des Regierungspräsidiums Dresden. Zum Geltungsbereich gehören die Flurstücke 1150/2, 1150/3, 1150/5, 1058/14, 1058/13, 1058/12.
- Die Änderung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 "Kleinwolmsdorfer Str.", Bearbeitungsstand Januar 2003 für den Geltungsbereich der Flurstücke 1150/2, 1150/3, 1150/5, 1058/14, 1058/13, 1058/12, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit integriertem Grünordnungsplan, dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung zur Fortführung des Verfahrens.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit einer Eigentümergemeinschaft dieser Grundstücke abzuschließen. Inhalt soll insbesondere die Übernahmeerklärung aller Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Städtebaulichen Maßnahme (alle mit der Planung in Zusammenhang stehenden Kosten, Kosten für event. erforderliche Erschließungsmaßnahmen) durch die Eigentümergemeinschaft sein. Die Stadt beteiligt sich mit einem Eigenanteil von 500 EUR.
Begründung
Dieses Planungsvorhaben steht in starker Kritik des Landratsamtes Kamenz. Es wurden zwischenzeitlich eine Vielzahl von Abwägungsgesprächen durchgeführt, um die Genehmigungsfähigkeit dieses Planes herzustellen (LRA Kamenz - Kreisentwicklung, Untere Naturschutzbehörde, Stufa Bautzen - Naturschutz, Regierungspräsidium Dresden - städtebauliche Beratungsgruppe, Raumordnungsbehörde). Im Ergebnis dieser Abwägungsgespräche hat sich die Stadtverwaltung entschieden, den Geltungsbereich zu ändern und nur auf die Grundstücke, für die unmittelbarer städtebaulicher Ordnungsbedarf besteht (§ 1 Abs. 3 BauGB), zu beschränken. Baumaßnahmen für die Wohnbaugrundstücke entlang der Kleinwolmsdorfer Str. können auch über § 34 BauGB beschieden werden. Für Flstck. 1058/11 gibt es bereits einen positiven Bauvorbescheid. Die Erarbeitung eines Grünordnungsplanes war trotz einfachen B - Plan gefordert und musste noch erarbeitet werden. Hinsichtlich der erfolgten Biotopkartierung in diesem Bereich waren Abwägungsgespräche zur Änderung der Grenzziehung des Biotopes erforderlich. Eine Änderung der Biotopgrenze wurde in Aussicht gestellt. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme wird vorgeschlagen, da es sich hier rein um privates Interesse an der Entwicklung dieser Fläche im Außenbereich handelt.