Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Änderungssatzung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Radeberg. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verwaltungskostensatzung als Neufassung bekannt zu machen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verwaltungskostenrechts im Freistaat Sachsen vom 16. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 2 ff) wird die Mindestgebühr von 2,50 € auf 5,00 € erhöht. Dies gilt gemäß § 25 Abs. 2 Sächsisches Verwaltungskostengesetz auch für kommunale Kostensatzungen. Die entsprechende Regelung im Gesetz tritt zum 01. Januar 2004 in Kraft. Bei der Bearbeitung der Satzung wurden redaktionelle Änderungen (z.B. Anlage 1 - Übernahme des aktuellen Wortlautes)sowie die Glättung der Beiträge berücksichtigt. Wegen der Übersichtlichkeit schlagen wir die Bekanntmachung der Neufassung vor.