Kündigung Verwaltungsvertrag mit Wohnbau GmbH betr. Kleingärten
Der Stadtrat beschließt die Kündigung des Verwaltungsvertrages mit der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH, die städtischen Grundstücke der gemäß Bundeskleingartengesetz organisierten Kleingartenanlagen betreffend (siehe Anlage zur Beschlussvorlage). Der Stadtrat beschließt weiterhin den Abschluss eines Generalpachtvertrages über städtische Kleingartengrundstücke mit dem Territorialverband der Kleingärtner e.V. Kamenz.
Auf Grund des Wunsches der bisher als Vertragspartner der Stadt Radeberg stehenden Kleingartensparten soll ein Generalpachtvertrag über alle in Kleingartensparten liegenden städtischen Grundstücke mit dem Territorialverband der Kleingärtner Kamenz e. V. abgeschlossen werden. Bei Abschluss eines solchen Vertrages zur Verpachtung von Kleingartenland wird zur Nutzungsentgeltberechnung ein seit 2003 gültiger neuer ortsüblicher Pachtzins für gärtnerisch genutzte Grundstücke der ehemals zum Landkreis Dresden gehörenden Gemeinden und Städte verwendet. Das neu berechnete Nutzungsentgelt beträgt nunmehr 0,12 Euro/m² Pachtfläche gegenüber bisher 0,16 Euro/m².