Anpassung der Satzung der "Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH" gem. Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechtes und des Sächsischen Wassergesetzes
Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Anpassung der Satzung der "Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH" (KBO) an die veränderten Vorgaben im Zusammenhang mit der Neufassung des Gemeindewirtschaftsrechts in der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft zuzustimmen.
Die Stadt Radeberg hält eine Beteiligung an der KBO. Die Satzung dieser Gesellschaft soll gemäß Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes an die Vorgaben der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in deren ab 01.04.2003 gültigen Neufassung angepasst werden. Die Satzung berücksichtigt sowohl die Neuregelungen der §§ 95 bis 97ff der SächsGemO als auch die Beteiligung an der EnSO und sieht gleichzeitig die Anpassung des Stammkapitals auf Euro an. Die Geschäftsführung der KBO hat im Vorfeld mit dem SMI die Satzungsänderungen abgestimmt. Das SMI hat der vorliegenden Satzung seine Zustimmung erklärt. Die Anpassung des Stammkapitals auf Euro ist erforderlich, da gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 5 Abs. 3 GmbHG Geschäftsanteile, die nach der Umstellung zwar durch zehn, aber nicht durch fünfzig teilbar sind, nicht mehr geteilt werden können. Das heißt, eine Abtretung von Teil-Geschäftsanteilen, wie bei der Veräußerung von Beteiligungen an andere Gesellschafter oder an die Gesellschaft selbst bereits mehrfach vorgekommen ist, wäre ohne die Glättung auf diese durch fünfzig Euro teilbaren Beträge nicht mehr möglich. Rechentechnisch erfolgt die Anpassung, in dem der Nennbetrag jedes Geschäftsanteiles nach dem amtlichen Umrechnungskurs von DM auf Euro umgerechnet und dann auf den jeweils nächst höheren durch fünfzig teilbaren Euro-Betrag aufgestockt wird. Die geringfügige Erhöhung des Stammkapital hat keine finanzielle Auswirkung auf die Gesellschafter, da die Erhöhung gegen Einlagen gebucht wird. Lediglich kommt es zu einer minimalen Verschiebung der Verhältnisse der Anteile untereinander, die sich prozentual im Promille-Bereich bewegen und wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen. (Stammkapital vor der Anpassung 387.303,61 EUR, nach der Anpassung 387.350 EUR, Beteiligung vor der Anpassung 4,334%, nach der Anpassung 4,337%).