Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die "Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH" (KBO) und Einbringung von Aktien an der "ESAG Energieversorgung Sachsen Ost AG"
Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschaftsversammlung der KBO
zuzustimmen.
Die Stadt Radeberg hält eine Beteiligung in Höhe von 4,3384 % des Stammkapitals der "Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH" (KBO), das entspricht 757.500,00 DM (387.303,60 EUR). Die KBO ist ihrerseits mit 15,844% und einschließlich der Treugeber mit 19,439 % am Grundkapital der ESAG beteiligt. Seit Beginn des Jahres 2003 wurde durch die KBO gemeinsam mit der Hauptaktionärin der ESAG, der "GESO Beteiligungs- und Beratungs-AG" sowie mit zwei Gesellschaftern der "Gasversorgung Sachsen Ost GmbH", nämlich der "Thüga Beteiligungen AG" und dem "Zweckverband Gasversorgung Ostsachsen", die Gründung einer "Energieversorgung Sachsen Ost GmbH" (Arbeitstitel - kurz EnSO) firmierenden Gesellschaft vorbereitet. Diese GmbH soll das strategische und operative Geschäft der ESAG und GASO stärker miteinander verflechten. Nach dem vorliegenden Konzept sollen die ESAG-Aktionäre GESO und KBO sowie die Thüga Beteiligungs AG und der Zweckverband Gasversorgung Ostsachsen (beide derzeit Gesellschafter der GASO) ihre Beteiligungen an den genannten Energieversorgern in die EnSO einbringen und damit Gesellschafter dieser GmbH werden. Die KBO würde damit mittelbar nicht mehr allein an der ESAG, sondern auch an der GASO beteiligt. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der KBO gehen davon aus, dass sich durch die Zusammenarbeit von ESAG und GASO unter einer Muttergesellschaft (EnSO) erhebliche Einsparpotentiale ergeben, die auf Dauer zu erhöhten Dividendenzahlungen der KBO an die Gesellschafter führen werden. Hinzu kommt, dass die Zusammenführung beiden Versorgungsunternehmen in der gegenwärtig harten Wettbewerbssituation eine deutlich bessere Position verschaffen wird. Außerdem ist damit auch eine bessere Emflussnahme auf die Unternehmensentwicklung gegeben. Die Rechte der Gesellschafter der EnSO und ihr Verhältnis zueinander erfolgen auf der Grundlage
Hieraus ergeben sich vertraglich abgesicherte Mitwirkungsrechte zugunsten der KBO, die im Ergebnis eine weitaus größere Einflussnahme sicherstellen, als sie gegenwärtig gegeben ist. Es wird vereinbart, dass stets eine Vollausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter erfolgten soll. Sollte entgegen den jetzigen Annahmen des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der KBO die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Versorgungsunternehmen nicht so positiv verlaufen, wie derzeit prognostiziert, hat die KBO auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung die Möglichkeit, ihre Beteiligung an der EnSO ganz oder teilweise zum Ertragswert an einen Mitgesellschafter zu veräußern. Eine Entwertung der Beteiligung ist nicht zu erwarten und muss nach Vorstehenden auch nicht hingenommen werden, sondern der Wert der Beteiligung kann unter vereinbarten konkreten Bedingungen realisiert und der erzielte Verkaufpreis an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat die Beteiligung der KBO und des Zweckverbandes Gasversorgung an der EnSO ausdrücklich befürwortet.