Vorläufige Erlösauskehr für die Flurstücke 391/1, 391/2, 383/2 und 379 der Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt die Auskehr der Verkaufserlöse aus folgenden Kaufverträgen des Notars Dr. Matthias Cremer an den Freistaat Sachsen:
Die betroffenen Grundstücke wurden im Jahre 1994 an die heutigen Eigentümer veräußert. Mit Schreiben vom 27.11.2002, Posteingang 09.12.2002 in der Stadtverwaltung, fordert das Staatliche Vermögens- und Hochbauamt Dresden die Auskehr der Verkaufserlöse aus den im Beschlusstext genannten Verkäufen mit Zahlungsziel 30.12.2002. Die Auskehr ist vorläufig, da es noch keine Einigkeit zwischen der Stadt Radeberg und dem Freistaat Sachsen über die Höhe des tatsächlichen Anspruches des Freistaates gibt. Der Freistaat geht davon aus, dass die Erlöse unter dem Verkehrswert liegen und fordert somit die Auskehr des höheren Verkehrswertes (§ 13 Abs. 2 VZOG).