Beschluß 9/02 vom 30.01.2002 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 11/02)
Betreff
Antrag auf Stundung einer Grundsteuerforderung
Beschlußtext
Auf Grund eines Antrages auf Stundung, wird die Grundsteuerforderung in Höhe von 6.645,04 EUR (12.996,56 DM) unter Ansetzung von Stundungszinsen bis 30.08.2004 gestundet.