Satzung der Stadt Radeberg über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Räum- und Streupflichtsatzung)
Der Stadtrat beschließt die beigefügte Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Radeberg mit den Änderungen der Ortschaftsräte.
Gemäß § 51 Abs. 5 Sachs. Straßengesetz i.V.m. § 4 und § 124 Sachs. GemO sind die Städte und Gemeinden berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern aufzuerlegen. Der Ortsteil Ullersdorf hat von seinem Satzungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Die Stadt Radeberg und die Ortsteile Großerkmannsdorf und Liegau-Augustusbad verfügen über Satzungen die sich in Wortlaut und Reinigungszeiten unterscheiden. Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Großerkmannsdorf, Ullersdorf und Liegau-Augustusbad wird mit der neuen Räum- u. Streupflichtsatzung einheitliches Ortsrecht für die gesamte Stadt Radeberg geschaffen.