Beschluß 69/02 vom 25.09.2002 (Beschlußvorlage 74/02)
Betreff
B-Plan "Siedlung Rossendorf" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Für das Gebiet "Siedlung Rossendorf", Flurstücke 622d, 622c, 622f, 622e, 622/2, 622/3, 628/30, 628/6, 628/7, 628/15, 628/21, 628/22, 628/32, 628/34, 628/35, 628/27, 628/26, 628/11, 628/10, 628/14, 628/12, 628/13, 628/25, 628/24, 628/29, 628/32, 628/33, 628/37, 628/36, 628/18, 628/19, 628/16, 628e, 628c, 628g, 628f (siehe Anlage), beschließt der Stadtrat Radeberg in öffentlicher Sitzung am 25.09.2002 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.
- Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Klärung, welche Grundstücksflächen baulich genutzt werden können,
- Schutz vorhandener innerstädtischer Grünflächen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Möglichkeiten der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, ein Planungsbüro nach vorheriger Angebotseinholung mit mindestens 3 Büros mit der Erarbeitung des B-Planes zu beauftragen.
- Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll frühzeitig durchgeführt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung
In der Bürgerversammlung der Siedlung Rossendorf zum Entwurf des F - Planes wurde seitens der Rossendorfer Bürger mehrfach der Wunsch geäußert, für Rossendorf Baurecht hinsichtlich potentieller Bauflächen zu schaffen und gleichzeitig den Bestand einzelner innerörtlicher Grünflächen zu sichern. Dies geht nur über einen B - Plan zu regeln. In der letzten Sitzung des Ortschaftsrates wurde dieser Wunsch erneut deutlich geäußert. Die Stadtverwaltung Radeberg verweist jedoch darauf, dass für das Jahr 2002 die Finanzmittel für planerische Leistungen ausgeschöpft sind.