Beschluß 68/02 vom 25.09.2002 (Beschlußvorlage 57/02)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zum Flächennutzungsplan - Abwägung - Billigung der geänderten Planfassung - erneute Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag, Bearbeitungsstand 01.08.2002 (siehe Anlage) wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich des Erläuterungsberichtes, Bearbeitungsstand 01.08.2002 sowie der Entwurf des Landschaftsplanes einschließlich des Erläuterungsberichtes, Bearbeitungsstand 01.08.2002 werden durch den Stadtrat der Stadt Radeberg gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Es wird bestimmt, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden kann. Die Dauer der Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 3 BauGB 1 Monat betragen.
Begründung
Im Ergebnis der Abwägung waren Änderungen im Flächennutzungsplan erforderlich (z.B. Reduzierung der Wohnbauflächen), die eine erneute Offenlage erforderlich machen.