Rückzahlung von Fördermitteln
Der Stadtrat beschließt die Rückzahlung von Fördermitteln i. H. v. 22.323,55 EUR gemäß Bescheid des RP Dresden vom 20.08.2002 mit Bezug auf nicht anerkannte förderfähige Kosten bei der Errichtung der Fremdenverkehrseinrichtung Hauptstraße 23 im Jahr 1992/93 aus Mehreinnahmen beim Verkauf der Gesellschafteranteile der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH.
Auf Grund der Hochwasserkatastrophe im Freistaat Sachsen erfolgt im Haushaltsjahr 2002 keine Aufstockung der beantragten Finanzhilfe im Rahmen des Bund-Länder Programmes "Städtebauliche Erneuerung", so dass sich der im Haushaltsjahr 2002 geplante und eingestellte Förderrahmen i. H. v. 1.150.400,00 EUR auf 1.061.450,00 EUR reduziert. Somit ergibt sich eine Einsparung der bisher eingestellten Eigenmittel der Stadt i. H. v. 29.651,00 EUR aus denen die Rückzahlung der Fördermittel aus nicht anerkannten förderfähigen Kosten der Fremdenverkehrseinrichtung i. H. v. 22.323,55 EUR erfolgen soll.