Vergütung des Aufsichtsrates der Wohnbau Radeberg GmbH
Der Stadtrat stimmt der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Wohnbau Radeberg GmbH je Aufsichtsratssitzung für den Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von EUR 50,00 und jedes Aufsichtsratsmitglied in Höhe von EUR 25,00 zu.
In § 13 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschafterversammlung der Wohnbau Radeberg GmbH (Neufassung vom 21.09.1994, durch SR mit Beschluss Nr. 127/94 bestätigt) ist geregelt, dass den Aufsichtsratsmitgliedern auf Beschluss der Gesellschafterversammlung ein pauschales Sitzungsgeld gewährt wird. In der Aufsichtsratssitzung der Wohnbau Radeberg GmbH am 09.07.2002 wurde unter TOP 3 zur Sicherstellung der Aufsichtsratsvergütung der Geschäftsführer beauftragt, mit der Stadtkämmerin einen Vorschlag über die Vergütungshöhe in Euro an den Stadtrat einzureichen. Die Vergütung erfolgte bis 31.12.2001 je Aufsichtsratssitzung für den Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von DM 100,00 (EUR 51,13) und jedes Aufsichtsratsmitglied in Höhe von DM 50,00 (EUR 25,56).