Jahresabschluss der WVR Wärmeversorgung GmbH für das Geschäftsjahr 2001
Der Stadtrat nimmt gemäß § 99 Abs. 1 Ziffer 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) den in der Anlage beigefügten Jahresabschluss und den Lagebericht der WVR Wärmeversorgung Radeberg GmbH Radeberg für das Geschäftsjahr 2001 sowie den Prüfbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis. Der Bürgermeister als Vertreter des Gesellschafters wird nach § 98 SächsGemO entsprechend des zur Kenntnis genommenen Jahresabschlusses 2001 beauftragt, in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung über
vorzunehmen.
In Anwendung des § 99 Absatz 3 Ziffer 4, 5 und 6 SächsGemO hat ein Unternehmen in eigener Rechtsform des privaten Rechts, welches ausschließlich oder mehrheitlich der Gemeinde gehört
Der Aufsichtsrat hat am 19.03.2002 in Anwendung des § 99 Absatz 1 Ziffer 3 SächsGemO den Wirtschaftsprüfer "Brackmeyer Treuhand GmbH" als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2001 bestätigt. Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen durch die Prüfer in den Monaten April bis Juni 2002. Mitte Juli wurde der Entwurf des Prüfungsberichtes dem Bürgermeister vorgelegt. In der Sitzung des Aufsichtsrates am 21.08.2002 wurde über den Prüfungsbericht, den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresergebnisses 2001 beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2001 festzustellen, den Jahresgewinn 2001 auf das neue Jahr vorzutragen und den Geschäftsführer und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2001 zu entlasten.
Die den Beschlussvorschlag begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt: Gesamtexemplar des Prüfungsberichtes CDU-Fraktion - 2 Exemplare, SPD - Fraktion - 1 Exemplar, PDS - Fraktion - 1 Exemplar, Fraktion Freie Wähler - 1 Exemplar, Bürgermeister - 1 Exemplar. Auszüge aus dem Jahresabschluss - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht, Bestätigungsvermerk des Prüfers übrigen Stadträte - 25 Auszüge