Überplanmäßige Ausgabe betr. Flurstück 355 der Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ortschaftsrates Ullersdorf die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.226,00 € zur Zahlung einer Entschädigung an den Freistaat Sachsen. Als Gegenleistung wurde der Stadt Radeberg das Flurstück 355 der Gemarkung Ullersdorf vollständig zugeordnet.
Eine Teilfläche des Flurstückes 355 der Gemarkung Ullersdorf wurde bis 1990 als Schulgarten genutzt. Die Gemeinde Ullersdorf beantragte die Kommunalisierung des Gesamtflurstückes. Der Freistaat Sachsen beantragte den nicht als Schulgarten genutzten Teil des Flurstückes zur Rückführung, da Alteigentum nachgewiesen werden konnte. Mit der Aufstellung des B-Planes "Sport, Freizeit und Erholung" in Ullersdorf wurde das Gesamtflurstück als Erschließungsanlage von der Hauptstraße aus überplant. Zwischen der Stadt Radeberg und dem Freistaat wurde eine Zuordnungsvereinbarung getroffen, die zur vollständigen Zuordnung des Flurstückes 355 an die Stadt Radeberg führte und die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 10.226,00 Euro seitens der Stadt Radeberg an den Freistaat erforderlich macht. Da der Änderungsbescheid über die Zuordnung erst 2002 wirksam wurde und die Planung bereits abgeschlossen war, ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe. Die Deckung kann aus Mehreinnahmen allgem. Schlüsselzuweisung erfolgen.