1. Nachtrag zur Vereinbarung zwischen dem Trink- und Abwasserzweckverband und der Stadt Radeberg über den Betrieb der Ortsnetze
Der Stadtrat stimmt dem beiliegenden 1. Nachtrag zur Vereinbarung zwischen dem Trinkwasserzweckverband "Röderaue" und der Stadt Radeberg sowie dem 1. beiliegenden Nachtrag zur Vereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband "Obere Röder" und der Stadt Radeberg über den Betrieb der Ortsnetze zu.
Der Stadtrat beschloss am 12.06.1996 der Vereinbarung zwischen dem Trinkwasserzweckverband "Röderaue" und der Stadt Radeberg sowie der Vereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband "Obere Röder" und der Stadt Radeberg über den Betrieb der Ortsnetze zuzustimmen. Diese Vereinbarungen, die gleichlautend mit allen Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände abgeschlossen wurde, war Voraussetzung für eine effiziente Aufgabenerfüllung des durch die Zweckverbände gebundenen Betriebsführers. Geregelt wurden in der Vereinbarung die Übertragung von Aufgaben der technischen Betriebsführung der TW- und AW-Ortsnetze sowie Aufgaben der verwaltungsmäßigen Abwicklung des Gebühreneinzuges. Im Laufe der ersten drei Jahre der Betriebsführung durch die GEWA waren verschiedene Punkte des Betriebsführungsvertrages mit den Zweckverbänden streitig geworden. Aus der Klarstellung mit dem Betriebsführer ergaben sich Änderungen zur den o.g. Vereinbarungen in Bezug auf Organisation und technische Abwicklung von Grundstücksanschlüssen. Am 29.03.2001 beschloss die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverband "Röderaue" und am 05.04.2001 die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverband "Obere Röder" einen 1. Nachtrag zu o.g. Vereinbarung zu schließen.