Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gut Schäfer Großerkmannsdorf"
Für das "Gut Schäfer Großerkmannsdorf" - die Flurstücke 146/2 und 314/13 - soll unter Einbeziehung des gemeindeeigenen Flurstückes Nr. 145 gemäß § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Plandarstellung. Als Ziele der Planung sind zu untersuchen:
Die Planung erfolgt im Auftrag und zu Lasten der Erbengemeinschaft Geißler als Antragsteller.
Im Auftrag der Erbengemeinschaft Geißler und in Vorabstimmung mit Ortsamt, Bauamt der Stadt Radeberg und dem Landratsamt Kamenz SG Bauleitplanung stellte Herr M. Geißler am 17.10.2000 den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die genannten Flurstücke. Auf dem Flurstück 146/2 befindet sich das "Gut-Schäfer", welches seit Jahren nicht mehr nutzbar ist und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt sowie das Ortsbild stark beeinträchtigt. Diese Fläche ist für ein Pflegeheim mit entsprechender Infrastruktur und Arbeitsplätzen vorgesehen. Zur Abrundung und Finanzierung dieses Vorhabens sollen auf dem Flurstück 314/13 (jetzt Siloanlage) 13 Eigenheime entstehen. Zur Gesamtabrundung dieses zentralen Dorfgebietes mit dem "Gut-Schäfer" ist die Einbeziehung des gemeindeeigenen Grundstückes, Flurstück 145, unbedingt notwendig (Regulierung der Flächenzuschnitte). Im Flächennutzungsplanentwurf der Gemeinde Großerkmannsdorf, Stand 16.12.1998, ist das Plangebiet als Mischgebiet ausgewiesen. Davon ausgehend wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen.