Beschluß 6/01 vom 24.01.2001 (Beschlußvorlage 11/01)
Betreff
Ergänzung zum Beschluss des Stadtrates Nr. 138/00 - Änderungskatalog -
Beschlußtext
Der mit Beschluss des Stadtrates Nr. 138/00 gebilligte "Entwurf des Änderungskataloges" zur Neufassung B-Plan Nr. 3 der Stadt Radeberg Pillnitzer Straße Ost wird ergänzt:
- Unter Abschnitt A Planänderung als Punkt 10: Das Baufeld GE 9 soll mit einer Tiefe von 86,0 m (in Richtung Ost) festgesetzt werden.
Begründung:
Die Baufelder sind im Bebauungsplan maßlich nicht festgesetzt. Aus dem Vorhaben Meentzen ergibt sich die Notwendigkeit einer solchen Festsetzung, da die bebaubare Fläche zwischen den Baugrenzen aus technologischen Gründen voll ausgenutzt werden muss. Mit Verschiebung der Ausgleichsgrenze nach Osten, ist für die im Rahmen des Pflanzgebotes benötigte Fläche ein finanzieller Ausgleich anzustreben. - Unter Abschnitt B Textänderungen im Punkt 7a: In den Flurstücken Nr. 1188/36, 1188/37 und 1188/38 und 1191/19 ist als Nutzung zulässig: Gewerbsähnlicher Gartenbau zur Therapie- und Beschäftigungszwecken der Heim-Einrichtung des Taubblindendienstes e.V. mit entsprechender Bebauung als Gewächshaus, für Bewirtschaftung und Aufenthalt.
Begründung
Die Begründung zu Beschlusstext Nr. 1 ist dort angefügt. Die Änderung erfolgte im Ergebnis einer Beratung am 16.01.01. Zu dem Nutzungs- und Erwerbsinteresse des Taubblindendienstes e. V. für die hier benannten Flurstücke wurde bezüglich der Zulässigkeitsbedingungen mit dem Landratsamt Kamenz - Untere Bauaufsichtsbehörde/Bauleitplanung - eine Abstimmung geführt. Es wurde empfohlen, die beabsichtigte Nutzung und Bebauung mit der Änderung genau zu benennen. Die Abstimmung erfolgte auf der Grundlage des der Dienststelle übermittelten Änderungskatalogs.