Änderungsvereinbarung einer Teilzahlungsvereinbarung
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung der Verwaltung, mit dem Schuldner Herrn Georg Belser, Inhaber der Fa. Belser Bau, Dürerstraße 53, 01307 Dresden eine Änderungsvereinbarung zur Teilzahlungsvereinbarung vom 27.06.2000 / 03.07.2000 abzuschließen. Inhalt der Änderungsvereinbarung soll sein, dass eine Ratenzahlung der aus dem Urteil des OLG Dresden vom 16.03.2000 rückständigen Forderung zzgl. weiterer Verzugszinsen über 66 Raten und eine Schlussrate zzgl. Verzugszinsen nach BGB zu vereinbaren. Nach Abschluss der Vereinbarung ist diese dem Stadtrat zur Kenntnis zu bringen.