Abschluss eines Erbbaupachtvertrages mit der AWO zum Grundstück Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 24
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zum Grundstück Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 24, Flurstück 514 der Gemarkung Lotzdorf mit einer Größe von 900 m², zwischen der Stadt Radeberg und dem Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Radeberger Land e.V.. Die Dauer des Erbbaurechtes soll 99 Jahre betragen, der Erbbauzins wird mit 6.000,00 DM jährlich festgelegt, die Nutzung muss überwiegend sozialen Zwecken dienen.
Die Arbeiterwohlfahrt beabsichtigt im Vertragsobjekt ein sog. Sozialhaus einzurichten. Das Konzept wird in Anlage 1 näher beschrieben.