Bestimmung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses des EigB Stadtwirtschaftshof Radeberg für die Geschäftsjahre 2000 bis 2002
Der Stadtrat der Stadt Radeberg möge gemäß § 110 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) die Wirtschaftsprüfergesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, als günstigsten Bieter, für die Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte zu den Geschäftsjahren 2000 bis 2002 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg bestimmen.
Die Stadt Radeberg führt ab 01.02.1998 als Sondervermögen den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof Radeberg. Nach § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz ist der Jahresabschluss und der Lagebericht des jeweiligen Geschäftsjahres vor Feststellung durch den Stadtrat durch eine überörtliche Prüfungseinrichtung prüfen zu lassen. Zuständig für die überörtliche Prüfung ist der Sächsische Rechnungshof. Dieser lässt die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen. Die Stadt Radeberg kann gemäß § 110 Sächsische Gemeindeordnung den Abschlussprüfer bestimmen. Beiliegende drei Angebote von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden eingeholt. Alle drei Anbieter haben Erfahrungen auf dem Gebiet Abwasserentsorgung, die Gesellschaft BDO prüfte die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluss 1997 des EigB AW Radeberg sowie prüft sie den AZV "Obere Röder" ab 1998 und ARTHUR ANDERSEN prüfte den AZV "Obere Röder" 1997, die INTERCON den EigB AW der Stadt Großröhrsdorf.