Bestimmung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg für die Geschäftsjahre 1998 bis 2000
Der Stadtrat der Stadt Radeberg bestimmt gemäß § 110 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) die Wirtschaftsprüfergesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG für die Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte zu den Geschäftsjahren 1998 bis 2000 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg
Die Stadt Radeberg führt ab 01.01.1997 den Aufgabenbereich Abwasserentsorgung als Sondervermögen in Form des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg. Die Erstellung des Anlagevermögens und der jeweiligen Jahresabgrenzungen, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der WAB-Entflechtung 1994, war nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.1997 und der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 1997 lagen dadurch erst Anfang 2000 vor. Die Prüfung des Jahresabschlusses 1997 einschließlich der Eröffnungsbilanz zum 01.01.1997 nahmen einen größeren Zeitraum in Anspruch. Somit verzögert sich die Aufstellung der nachfolgenden Jahresabschlüsse, auch durch die Bewertung des Anlagevermögens der ab 01.01.1999 hinzugekommenen Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf. Nach § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz ist der Jahresabschluss und der Lagebericht des jeweiligen Geschäftsjahres vor Feststellung durch den Stadtrat durch eine überörtliche Prüfungseinrichtung prüfen zu lassen. Zuständig für die überörtliche Prüfung ist der Sächsische Rechnungshof. Dieser lässt die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen. Die Stadt Radeberg kann gemäß § 110 Sächsische Gemeindeordnung den Abschlussprüfer bestimmen. Beiliegende drei Angebote von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden eingeholt. Die BDO und die INTECON haben Erfahrungen auf dem Gebiet Abwasserentsorgung, die Gesellschaft BDO prüfte die Eröffnungsbilanz zum 01.01.1997 und den Jahresabschluss 1997 des EigB AW Radeberg sowie prüft sie die Jahresabschlüsse des AZV "Obere Röder" ab 1998, die INTERCON den EigB AW der Stadt Großröhrsdorf. ARTHUR ANDERSEN prüfte den AZV "Obere Röder" 1997.