Beschluß 4/01 vom 24.01.2001 (Beschlußvorlage 9/01)
Betreff
Abwägung und Satzungsbeschluss zu Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Radeberg, Pillnitzer Straße West / Südteil in den Baufeldern 17 bis 19
Beschlußtext
- Es wird festgestellt, dass durch das Landratsamt Kamenz keine grundsätzlichen Bedenken zu den vorgesehenen grundstücksinternen Änderungen der Baufelder 17 bis 19 des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Radeberg Pillnitzer Straße West/ Südteil vorgebracht wurden. Die gegebenen Hinweise sind nicht planungsrechtlicher Natur und sind bei der Durchführung der geplanten Bebauung zu beachten. Die Änderungen erfolgten im Interesse des Grundstücksverkaufes, nachbarliche Belange sind nicht betroffen. Abwägungserfordernisse bestehen somit nicht.
- Die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Radeberger Pillnitzer Straße West / Südteil in den Baufeldern 17 bis 19 werden gemäß Planausschnitt als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Begründung
Zur Begründung des Satzungsbeschlusses wird auf den Billigungsbeschluss zur Verfahrensdurchführung gemäß Drucksache Nr. 77/00 verwiesen. Ansonsten ergibt sich die inhaltliche Begründung aus dem zur Änderung gehörenden Begründungstext. Hinweise des SG Bauleitplanung des Landratsamtes Kamenz zu Mißverständlichkeiten zum bestehenden planungsrechtlichen Stand beruhen auf dort fehlenden Informationen, die durch die Verwaltung zwischenzeitlich ausgeräumt wurden.