Ergänzungssatzung "Kleinwolmsdorfer Straße" nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Flurstücke 1050/2, 1050/3, T.v. 1050/4, 1050/5, T.v. 1058/10, T.v. 1058/1 1, T.v. 1058/12, 1058/13, 1058/14 der Gemarkung Radeberg i. V. m. einer Abgrenzungssatzung - Aufstellungsbeschluß, Billigung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Das Gebiet, für das die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage erfolgen soll, ist im fortgeltenden Flächennutzungsplan zur Wohnnutzung ausgewiesen. Die im beiliegenden Planteil dargestellten Flurstücke und Flurstücksteile, um die das abgegrenzte Gebiet entlang der Kleinwolmsdorfer Straße erweitert werden soll, dient gärtnerischer Nutzung in Form von Wochenendgärten. Dieses Gebiet ist im fortgeltenden Flächennutzungsplan als Gartenland ausgewiesen. Auf den Flurstücken 1058/13, 1050/2, 1050/3 und 1058/13 befinden sich bereits Wochenendhäuser. Für die nachträgliche Genehmigung des bereits im Bestand befindlichen Wochenendhauses auf dem Flurstück 1058/13 liegt der Stadt mit Drucksache T-03/01 ein Antrag auf Vorbescheid vor. Dem Anliegen der Grundstückseigentümer, insbesondere dem des Eigentümers von Flurstück 1058/13 zu entsprechen, ist Ziel dieses Verfahrens. Das im Plan klargestellte Gebiet soll um die in der Ergänzung dargestellten Flächen erweitert werden. Die Einbeziehung der Flurstücke erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Bebauung als Wochenendhausgebiet, das der Erholung dient. Die Flurstücke sind privat stadttechnisch erschlossen (sonstige Abwasserbeseitigung) . Diese Ergänzung zum Bebauungszusammenhang an der Kleinwolmsdorfer Straße soll ausdrücklich auf die genannten Grundstücke beschränkt werden, eine spätere Erweiterung soll ausgeschlossen bleiben. Die Einbeziehung vervollständigt das Ortsbild und den Charakter dieses am Ortsrand befindlichen Gebietes.