Bebauungsplan "Gebiet Am Forellenweg" im OT Liegau-Augustusbad der Stadt Radeberg - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Für das Gebiet "Am Forellenweg" wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Karte nach § 8 ff BauGB mit folgenden Planungszielen beschlossen:
Das zu untersuchende Gebiet ist in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellt.
Im Gebiet zwischen Forellenweg / Badstraße und Forellenschänke an der Langebrücker Straße sind folgende planungsrechtlichen Fragen zu klären:
Es war zuerst vorgesehen, die Probleme der baulichen Nutzbarkeit durch eine Abgrenzungs-/Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB zu klären. Da jedoch der letztgenannte Fragenkomplex unter Beachtung des Sächsischen Waldgesetzes (SächWaldG) entscheidend ist, ist dies nur durch ein Bebauungsplan-Satzungsverfahren lösbar. Konkreter Anlass ist ein im Widerspruchsverfahren abschlägig beschiedener Antrag auf Vorbescheid, die mögliche Bebaubarkeit des Flurstücks Nr. 240/8 betreffend. Im Forellenweg wurde die durch die noch durch die Gemeinde Liegau-Augustusbad geplante Trink- und Abwassererschliessung hergestellt. Der Bebauungsplan diente somit auch der nachträglichen Herstellung verbindlicher planungsrechtlicher Grundlagen für die Abwasserbeitragsbescheidung, die bisher aus der gemeindlichen Sicht der Beurteilung der Zulässigkeit von baulicher Nutzung nach § 34 BauGB erfolgte.