Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 29 "Robert-Bosch-Straße" der Stadt Radeberg - Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit Beschluss des Stadtrates Nr. 40/95 vom 15.03.1995 erfolgte die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 durch und auf Kosten des Antragstellers, die Immobiliengesellschaft Kruse + Partner. Durch die Immobiliengesellschaft Kruse + Partner wurde im Jahre 1996 ohne Vorliegen eines Billigungsbeschlusses des Stadtrates eine vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt, in deren Ergebnis wesentliche Bedenken von TÖB's nicht ausgeräumt werden konnten. Ohne Beachtung eines planungsrechtlichen Verfahrens sind durch das LRA Baugenehmigungen für den LIDL-Markt (Flurst. 1707/16, 1708, 1709/14, 1707/12) und für Wohnungsbau (Flurstück 1707/3) erteilt worden. Ein der Stadt per 29.09.2000 vorgelegter Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 5 Einfamilienhäusern wurde am 05.12.2000 vom TA mit Beschluss T-108/00 abschlägig beschieden, mit der Forderung, das Bauleitplanverfahren abzuschliessen. Inzwischen wurde der Stadt bekannt, dass mit Bescheid der zuständigen Forstbehörde die entscheidenden Bedenken zur Waldumwandlungsgenehmigung ausgeräumt wurden. Damit besteht für die Stadt die Möglichkeit, den vorgelegten Planungsstand zu billigen und ins weitere Verfahren zu bringen.