Vergütung des Amtsleiters für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt: Der Amtsleiter für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadt Radeberg ist im Rahmen des Fallgruppen-Bewährungsaufstieges (FgBewA) ab 01.01.2002 in der Vergütungsgruppe II zu vergüten.