Beschluß 126/01 vom 30.11.2001 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 122/01)
Betreff
Stundung der Trink- und Abwassergebührenforderung in einem Einzelfall
Beschlußtext
Auf Grund eines Antrages auf Stundung werden die Trink- und Abwassergebühren in einer Gesamthöhe von 22.402,17 DM dem Antragsteller zinslos bis 31.01.2006 gestundet.