Beschluß 111/01 vom 30.11.2001 (Beschlußvorlage 127/01)
Betreff
Fortführung des Verfahrens Neufassung B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost"
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag "Radeberg, Neufassung Bebauungsplan Nr. 3 - Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost" (gemäß Anlage zur Beschlussvorlage) vom 06.11.2001 wird gemäß § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung zur Fortführung des Verfahrens.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB sind nur Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorzubringen. Die Dauer der Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 3 BauGB 1 Monat betragen.
Begründung
Aufgrund eines noch geforderten Lärmschutzgutachtens und der personellen Veränderungen im Bauamt hat das Verfahren im Stadtbauamt geruht. Da der Geltungsbereich des B - Planes aufgrund der vorhandenen Überschneidung der geplanten Trasse der Ortsumgehung Radeberg S 177 mit der im B - Plan vorgesehenen Fläche für Ausgleichsmaßnahmen M 3 (Fläche für Aufforstung) nochmals geringfügig geändert wurde, ist die Verfahrenswiederholung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Nr. 2 BauGB nicht möglich. Eine Änderung des Geltungsbereiches zählt zu den Änderungen, welche die Grundzüge der Planung berühren. Betroffen sind von der Geltungsbereichsänderung nur Grundstücke, die Eigentum der Stadt sind.