Wahl eines beratenden Mitgliedes und seines Stellvertreters in den Technischen Ausschuss
Herr Heinze lehnt, begründet auf § 18 Abs. 1 Ziff. 3 SächsGemO, seine ehrenamtliche Tätigkeit als beratendes Mitglied im Technischen Ausschuss ab. Der Stadtrat wählt offen Herrn Dr. Karl-Wilhelm Leege, Bautzner Landstraße 41, 01454 Großerkmannsdorf zum beratenden Mitglied und Herrn Peter Böhme, Dorfstraße 34, 01454 Ullersdorf zu seinem Stellvertreter in den Technischen Ausschuss.
Erstmalig wurde die Stadt durch Mitgliederrundschreiben des SSG darauf hingewiesen, dass Stadträte nicht als beratende Mitglieder in beratende bzw. beschließende Ausschüsse berufen werden können. Auch nach spezieller Nachfrage durch die Verwaltung unterstrich das Landratsamt Kamenz diese Rechtsauffassung. Deshalb ist die Berufung von Herrn Christoph Heinze als beratendes Mitglied in den Technischen Ausschuss rückgängig zu machen. Herr Heinze hat entsprechend § 42 Absatz 4 SächsGemO die Möglichkeit, an allen Sitzungen, auch den nichtöffentlichen, des Technischen Ausschusses teilzunehmen. Die Fraktion der Freien Wähler schlägt Herrn Dr. Leege als beratendes Mitglied und Herrn Böhme als Stellvertreter vor.