Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg - Badstraße Ost mit Wohngebiet Am Sandberg -
Der gemäß Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden, Az: 51-2511.20-92 Radeberg 13, vom 04.07.2000 - Auflagen und redaktionelle Änderungen - geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg - Badstraße Ost mit Wohngebiet Am Sandberg - in der Fassung vom 07.07.2000, bestehend aus dem Plan (Teil A), dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird zur nochmaligen verkürzten Auslegung gemäß § 3 (3) Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nur zu den geänderten Teilen des Entwurfes Stellung genommen werden kann.
Der Bürgermeister trägt den Stadträten die Eilentscheidung vor und bittet die Stadträte diese im Anschluss an den Vortrag als Beitrittsbeschluss unter Verweis auf Verzicht der Form und Schriftvorschriften zu bestätigen.