Außerplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung des Umbaus der Einmündung Oststraße in die Mühlstraße
Der Stadtrat beschließt zur Kostendeckung für die Planung und die Ausfuhrung der kurzfristig erforderlich gewordenen Baumaßnahme "Umbau der Einmündung Oststraße zur Mühlstraße in 01454 Radeberg" eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,00 DM mit der Deckung aus den Mehreinnahmen aus der investiven Schlüsselzuweisung. Der Bürgermeister wird beauftragt Regressmöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls durchzuführen.
Bei der Herstellung der Erschließungsanlagen (Arbeitsamt und Wohnanlage) kam es zu einer unberechtigten Überbauung des öffentlichen Verkehrsraumes in der Oststraße in Form von Freiflächenanlagen. Da diese Überbauung weder in den mit der Genehmigungsplanung eingereichten Planunterlagen eingetragen war, noch im weiteren Planungsablauf der Stadt vorgetragen wurde, ist der Sachverhalt erst nach Fertigstellung als Problem erkannt worden. Die Verkehrsanbindung Oststraße an die Mühlstraße war mit dieser Veränderung auch nicht behindert, weil diese Anbindung so wie der gesamte Straßenverlauf der Oststraße nicht ausgebaut war. Nun hat der Eigentümer des durch diesen Vorgang zwangsläufig in Anspruch genommenen Grundstücks, Flurstück-Nr. 1114 der Stadt mitgeteilt, dass er sein Grundstück für private Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus seines Gewerbegebäudes Mühlstraße 2 kurzfristig benötigt, woraus sich zwingend die Notwendigkeit des Rückbaus der nunmehr strittigen Freiflächenanlage vor Ihrem Grundstück ergibt. Da die Rechtslage relativ kompliziert ist und nicht geeignet, die erforderlichen kurzfristigen Entscheidungen herbeiführen zu können, haben wir als Stadt die notwendigen Straßenbaumaßnahmen öffentlich ausgeschrieben und vergeben, um einen Realisierungstermin im Juni dieses Jahres sichern zu können. Die Stadt Radeberg wird vorerst gegenüber dem Verursacher in Vorleistung gehen.