Vereinfachtes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Radeberg, Pillnitzer Straße Ost nach § 13 BauGB
Dieses Änderungsverfahren wird wird durch begründete Anliegen des Investitionsvorhabens Mercedes Benz-Vertragswerkstatt Auto Schreyer ausgelöst. Sie sind im wesentlichen jedoch allgemein gültiger Art und waren schon teilweise Beschlussgegenstand bei vorangegangenen Investitionen im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost wie Seydel + Naumann und Sächsisches Flachglaswerk. Die inhaltlichen Begründungen sind der Begründung zur Satzungsänderung zu entnehmen. Zum Vorhaben wurde per 09.05.2000 durch das Landratsamt Kamenz eine Baugenehmigung mit Auflagen erteilt. Der Erteilung der Baugenehmigung ging eine Beratung beim Landratsamt - LRA, Bauherr, Stadt - voraus, in der vereinbart wurde, dass zu den sich aus dem Planungsstand der Genehmigungsplanung ergebende Änderungsanforderungen das erforderliche planungsrechtliche Verfahren durchgeführt wird. In Verfolgung des bauordnungsrechtlichen Verfahrens wurde vom Landratsant beanstandet, dass die Verfahren zu den Beschlüssen des Stadtrates Nr. 19/96 und Nr. 26/96 nicht rechtsfähig abgeschlossen worden sind (auch wenn sie vorher durch das LRA für mehrere Genehmigungsverfahren anerkannt worden sind). Aus diesem Grunde sind die beiden Änderungsverfahren fortzuführen. Unterschiedliche Auslegungsstandpunkte zwischen Stadt und LRA gibt es zum Begriff "Einzelhandelsbetriebe". Nach den Festsetzungen der Satzung sind Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Das Bauvorhaben weist als Nutzungsart eindeutig Vertragswerkstatt - Neubau einer Mercedes Benz Vertragswerkstatt - aus. Das PKW-Verkaufsangebot sowie Einzelhandel-Zubehör und Service sind Nebennutzungen. Ein weiteres Problem ergibt sich durch die im Umfeld des Standortes erhebliche Verdichtung grünordnerischer Festsetzungen, die das Objekt von der Pillnitzer Straße her überhaupt nicht sichtbar werden lassen. Mit dem LRA und insbes. mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde Einvernehmen erzielt, für beabsichtigte Änderungen außerhalb der Grundstücksfläche einen Ausgleich im Bereich der Goldbachaue zwischen Flügelweg und Goldbachteich (Wohngebietspark) zu schaffen. Aus Sicht der Stadt sollte erst eine konkrete Planung und grünordnerische Bilanz für eine planungsrechtliche Entscheidung vorgelegt werden. Das LRA wünscht jedoch eine möglichst frühzeitige planungsrechtliche Festsetzung, deshalb wird eine allgemeingültige Änderung vorgeschlagen.