Vorhabenbezogener Bebauungsplanen Nr. 40 der Stadt Radeberg "Gamma Service Produktbestrahlung" - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Die zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Radeberg "Gamma Servive Produktbestrahlung " während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden entsprechend § 1 (6) BauGB gemäß Abwägungsprotokoll in der Anlage zur Beschlussvorlage abgewogen.
Die Verfahrenswiederholung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Radeberg "Gamma Service Produktbestrahlung" wurde durch den Stadtrat am 28.03.00 beschlossen. Aus den der Drucksache anliegenden Unterlagen ist zu ersehen, dass den Hinweisen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entsprochen wird. Aus Sicht des Landratsamtes wird eine nochmalige Beteiligung, d. h. eine Verfahrenswiederholung, als nicht erforderlich angesehen. Zu den vorsorglichen Bedenken der Raumordnungsbehörde wird festgestellt, dass die Elektronenbestrahlungsanlage nur auf der Grundlage eines Genehmigungsverfahrens in Betrieb gehen kann, zu dem der Antrag jedoch erst im Januar 2001 zu stellen ist (s. Niederschrift zur Beratung mit dem Landesamt für Umwelt und Geologie am 16.05.2000). Durch das Genehmigungsverfahren beim Landesamt für Umwelt und Geologie wird gesichert, dass keine schädigenden Wirkungen durch radioaktive Stoffe zustande kommen können. Insofern steht dem Verfahrensabschluss, d. h. dem Satzungsbeschluss, nichts entgegen. Der Durchführungsvertrag für die Maßnahme liegt vor.