Ergänzung des Beschlusses 11/00 - betr. vorzeitige Grundbuchbelastung
Der Stadtrat stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung der Flurstücke 1172/5, 1186/11 und 1188/22 der Gemarkung Radeberg durch die Erwerber, die Auto-Schreyer GmbH & Co KG aus Ottendorf-Okrilla, in Höhe von 4,5 Millionen DM zu.
Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung der betroffenen Flurstücke durch die Stadt Radeberg ist erforderlich, damit die Erwerber Grundschulden zum Zwecke von Investitionen aufnehmen können, bevor sie als Eigentümer im Grundbuch stehen.